AGBs

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sportbootschule Struck

 

Haftung:

Die Sportbootschule Struck haftet für Personen- und Sachschäden, die bei den Kursen auftreten nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz seitens der Sportbootschule Struck. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer verpflichten sich während der Praxisstunden, den Anweisungen des Ausbilders Folge zu leisten. Über die bestehende Boots-Haftpflichtversicherung und Insassenunfall-Versicherung hinaus können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.

Bei einer praktischen Einweisung eines anderen Bootes ist für die Versicherung des Bootes und für die im Boot befindlichen Personen der Eigner/Skipper verantwortlich. Der Skipper des Bootes übernimmt die nautische Verantwortung für das Boot und die Besatzung. Die Sportbootschule Struck (eine Person als Mitfahrer) steht während der Fahrt nur in beratender Funktion zur Verfügung. Die Sportbootschule Struck haftet nicht für entstandene Schäden.

Kursgebühren:

Bei Buchung der Kurse Theorie und Praxis (Sportbootführerschein See, Sportbootführerschein Binnen, SRC, UBI, Pyro, praktische Ausbildung einer nichtbekannten Antriebsanlage, Radarausbildung) und auch als Kombikurs ist eine Anzahlung von 20 % der Kursgebühren zu entrichten.

Theorie:

Die Kursgebühren für die Theorie sind spätestens 7 Tage vor Kursbeginn zu entrichten.

Eine Theoriestunde entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten.

Der Prüfungstermin wird in der Regel mit dem Prüfungsausschuss und der Sportbootschule Struck abgestimmt. 

Bei einem Rücktritt von der theoretischen Ausbildung werden ...

ab dem 7. Tag vor Kursbeginn 50 % des Kurspreises,

am Tage des Kursbeginns 80 % des Kurspreises berechnet.

Die o.a. prozentualen Angaben zu den Kurspreisen ergeben sich aus den Kosten für die Miete des Unterrichtsraums, Bearbeitungsaufwand und Kosten für das Ausbildungsteam sowie Sonderausgaben.

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 Personen. Der Kurs wird in der Regel maximal mit 8 Personen geplant.

Bei Nichtzustandekommen des Kurses kann die Kursteilnehmerin bzw. der Kursteilnehmer einen anderen Termin wahrnehmen oder bekommt die Kursgebühr zurückerstattet.

Praxis:

Die Kursgebühren für die Praxis sind 7 Tage vor der praktischen Ausbildung zu entrichten.

Eine Praxisstunde entspricht einer Zeiteinheit von 60 Minuten.

Bei einem Rücktritt von der praktischen Ausbildung werden ...

ab dem 7. Tag vor Kursbeginn 50 % des Kurspreises,

am Tage des Kursbeginns 80 % des Kurspreises berechnet.

Der Prüfungstermin wird in der Regel mit dem Prüfungsausschuss und der Sportbootschule Struck abgestimmt. 

Die o.a. prozentualen Angaben zu den Kurspreisen ergeben sich aus den Kosten für die Miete des Bootes, die Miete der Übungspier, Bearbeitungsaufwand und Kosten für das Ausbildungsteam.

Grundsätzlich werden im Boot immer zwei Kursteilnehmerinnen bzw. -teilnehmer gleichzeitig ausgebildet. Im Wechsel wird eine Person am Ruder und eine Person für die anfallenden notwendigen Arbeiten bzw. Unterstützungsmaßnahmen (Unterstützung beim Ablegen/Anlegen, Rettungs- und Sicherheitsmaßnahmen im Boot wie z.B. Person über Bord, weitere Sicherheitsmaßnahmen Liegeplatz, usw.) ausgebildet.

Witterungsbedingte Ausfälle der Praxisstunden liegen im Ermessen des Ausbilders und werden zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt.

Bei Nichtantritt einer Fahrstunde ohne Absage oder Umbuchung mindestens 24 Stunden vorher, ist die Praxisstunde voll zu entrichten.

Theorie und Praxis als Kombikurs:

Die Kursgebühren für den Kombikurs sind 7 Tage vor der theoretischen Ausbildung zu entrichten.

Eine Theoriestunde entspricht einer Zeiteinheit von 45 Minuten. Eine Praxisstunde entspricht einer Zeiteinheit von 60 Minuten.

Bei einem Rücktritt von dem Kombikurs werden ... 
ab dem 7. Tag vor Kursbeginn 50 % des Kurspreises,
am Tage des Kursbeginns 80% des Kurspreises berechnet.

Die o.a. prozentualen Angaben zu den Kurspreisen ergeben sich aus den Kosten für die Miete des Unterrichtsraums, der Miete des Bootes, die Miete der Übungspier, Bearbeitungsaufwand und Kosten für das Ausbildungsteam sowie Sonderausgaben.

Grundsätzlich werden im Boot immer zwei Kursteilnehmerinnen bzw. -teilnehmer gleichzeitig ausgebildet. Im Wechsel wird eine Person am Ruder und eine Person für die anfallenden notwendigen Arbeiten bzw. Unterstützungsmaßnahmen (Unterstützung beim Ablegen/Anlegen, Rettungs- und Sicherheitsmaßnahmen im Boot wie z.B. Person über Bord, weitere Sicherheitsmaßnahmen Liegeplatz, usw.) ausgebildet.

Witterungsbedingte Ausfälle der Praxisstunden liegen im Ermessen des Ausbilders und werden zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt.

Bei Nichtantritt einer Fahrstunde ohne Absage oder Umbuchung mindestens 24 Stunden vorher, ist die Praxisstunde voll zu entrichten.

Einweisung Antriebsanlage auf einem sportbootschulfremden Boot:

Bei einer praktischen Einweisung der neuen Antriebsanlage auf einem fremden Boot übernimmt die Sportschule Struck keine Haftung für entstandene Schäden durch den Bootseigner. Die Versicherung des Bootes und der Personen im Boot hat durch den Bootsbesitzer zu erfolgen. Eine Praxisstunde entspricht einer Zeiteinheit von 60 Minuten.

Prüfungsfahrt:

Die Prüfungsfahrt von ca. 30 Minuten ist in der Praxisgebühr enthalten. Dieses gilt nur für Prüfungsfahrten im direkten Anschluss an eine praktische Ausbildung

Prüfungsausschuss, -gebühren und -termine:

Die Kontaktdaten des Prüfungsausschusses, in der Regel DMYV Prüfungszentrum Schleswig-Holstein, werden rechtzeitig bekanntgegeben.

In den mit der Sportbootschule Struck vereinbarten Kursgebühren sind keine Prüfungsgebühren enthalten. Die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer haben eigenverantwortlich und rechtzeitig (gem. der Vorgaben des Prüfungsausschusses) alle notwendigen Unterlagen dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Die Prüfungsgebühr ist rechtzeitig vor Prüfungsbeginn an das Prüfungszentrum zu überweisen. Die Sportbootschule Struck spricht mit dem Prüfungsausschuss die Prüfungstermine ab, und gibt diese rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn bekannt. In der Regel ist es der Freitag nach dem theoretischen Unterrichtswochenende. Bei dem Intensiv-Urlaubskurs über 9 Tage ist es in der Regel der Freitag nach der Ausbildung (also der 10. Tag).

Die Prüfung für SRC, UBI und FKN finden in Kiel beim DMVY statt. Termine müssen mit dem DMVY Prüfungszentrum Schleswig-Holstein direkt abgesprochen werden.

Sämtliche Unterlagen, die zur Anmeldung zur Prüfung notwendig sind, müssen mindestens 10 Tage vor Prüfungstermin vollständig bei der DMYV Prüfungszentrum Schleswig-Holstein in Kiel eingegangen sein. Die Prüfungsgebühr (Sportbootführerschein See, Sportbootführerschein Binnen, SRC, UBI, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des Prüfungszentrums Schleswig-Holstein eingegangen sein.

Bei Verschiebung von Prüfungsterminen seitens des Prüfungsausschusses übernimmt die Sportbootschule Struck keine Haftung.

Gutscheine:

Geschenkgutscheine sind 2 Jahre ab Ausstellung des Gutscheins gültig. Der Umtausch ist ausgeschlossen. Sie können auf eine andere Person übertragen werden. Die Terminwahl ist mit der Sportbootschule Struck abzustimmen.

Ausfall von Kursen:

Kann ein gebuchter Kurs aus Gründen, die die Sportbootschule Struck zu vertreten hat, nicht stattfinden, so hat der Kursteilnehmer Anspruch auf kostenlose Umbuchung oder Rückerstattung der bezahlten Kursgebühr.

Stand: Februar 2021

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